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Drucksache 2/002
Gesetz zur parlamentarischen Sanktionskontrolle (Sanktionsprüfungsgesetz)
Eingereicht von
👤 Flügel
Flügel
Zur Stärkung der parlamentarischen Mitsprache, Gewährleistung von Transparenz und zur fairen Überprüfung von disziplinarischen Maßnahmen erhält der Servertag die Befugnis, bestehende und zukünftige Server-Sanktionen zu kontrollieren und anzupassen.
§ 1: Geltungsbereich und Maßnahmen
Dieses Gesetz umfasst alle Formen von Server-Sanktionen, insbesondere:
Permanente Jails
Temporäre Jails
Warns (Verwarnungen)
Sonstige restriktive Einschränkungen
§ 2: Antragsrecht und Zuständigkeit

Jedes Mitglied des Servertags ist berechtigt, einen formalen Prüfungsantrag zur Aufhebung, Verkürzung oder Umwandlung einer verhängten Sanktion in das Parlament einzubringen.
§ 3: Beschlussfassung
Über den Antrag wird im Servertag abgestimmt.
Für die Aufhebung oder Milderung einer Sanktion ist eine einfache Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen im Servertag erforderlich.
§ 4: Rechtsfolge und Umsetzung
Erreicht der Beschluss die 50-%-Mehrheit, ist das Moderations- und Administrationsteam verpflichtet, die Sanktion (z. B. die Freilassung aus dem permanenten oder temporären Jail oder das Löschen eines Warns) innerhalb von 24 Stunden umzusetzen.
§ 5: Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach erfolgreicher Beschlussfassung in Kraft.
§ 1: Geltungsbereich und Maßnahmen
Dieses Gesetz umfasst alle Formen von Server-Sanktionen, insbesondere:
Permanente Jails
Temporäre Jails
Warns (Verwarnungen)
Sonstige restriktive Einschränkungen
§ 2: Antragsrecht und Zuständigkeit

Jedes Mitglied des Servertags ist berechtigt, einen formalen Prüfungsantrag zur Aufhebung, Verkürzung oder Umwandlung einer verhängten Sanktion in das Parlament einzubringen.
§ 3: Beschlussfassung
Über den Antrag wird im Servertag abgestimmt.
Für die Aufhebung oder Milderung einer Sanktion ist eine einfache Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen im Servertag erforderlich.
§ 4: Rechtsfolge und Umsetzung
Erreicht der Beschluss die 50-%-Mehrheit, ist das Moderations- und Administrationsteam verpflichtet, die Sanktion (z. B. die Freilassung aus dem permanenten oder temporären Jail oder das Löschen eines Warns) innerhalb von 24 Stunden umzusetzen.
§ 5: Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach erfolgreicher Beschlussfassung in Kraft.
10
Ja-Stimmen (53%)
8
Nein-Stimmen (42%)
1
Enthaltungen (5%)
19
Gesamt
🗳️ Namentliche Abstimmung
| Abgeordneter | Fraktion | Votum |
|---|---|---|
| fritzbox13 | FFT | Nein |
| samushimonordiancika | FFT | Nein |
| tiefkuehlkost1161 | FFT | Ja |
| veyronwow | FFT | Ja |
| evewqo | KDA | Ja |
| hennos1000 | KDA | Nein |
| thisisjo | KDA | Nein |
| ebeneng | ASA | Nein |
| friedmanventilator | ASA | Enthaltung |
| godisgreat13 | ASA | Nein |
| king_nils | Flügel | Ja |
| konesery | Flügel | Ja |
| m3fu_6812 | Flügel | Ja |
| redsword23 | Flügel | Ja |
| vrtlxy | Flügel | Ja |
| chaoskiller301 | Grüne Front | Nein |
| kuschelbearchen | Grüne Front | Nein |
| _kartoffelsalat_ | AfD | Ja |
| maoist_kuomintang | AfD | Ja |