Serverrat · 2/001
Gesetz zur Parlamentarischen Sanktionskontrolle
Eingereicht von Flügel
Zur Stärkung der parlamentarischen Mitsprache, Gewährleistung von Transparenz und zur fairen Überprüfung von disziplinarischen Maßnahmen erhält der Servertag die Befugnis, bestehende und zukünftige Server-Sanktionen zu kontrollieren und anzupassen.
§ 1: Geltungsbereich und Maßnahmen
Dieses Gesetz umfasst alle Formen von Server-Sanktionen, insbesondere:
Permanente Jails
Temporäre Jails
Warns (Verwarnungen)
Sonstige restriktive Einschränkungen
§ 2: Antragsrecht und Zuständigkeit

Jedes Mitglied des Servertags ist berechtigt, einen formalen Prüfungsantrag zur Aufhebung, Verkürzung oder Umwandlung einer verhängten Sanktion in das Parlament einzubringen.
§ 3: Beschlussfassung
Über den Antrag wird im Servertag abgestimmt.
Für die Aufhebung oder Milderung einer Sanktion ist eine einfache Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen im Servertag erforderlich.
§ 4: Rechtsfolge und Umsetzung
Erreicht der Beschluss die 50-%-Mehrheit, ist das Moderations- und Administrationsteam verpflichtet, die Sanktion (z. B. die Freilassung aus dem permanenten oder temporären Jail oder das Löschen eines Warns) innerhalb von 24 Stunden umzusetzen.
§ 5: Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach erfolgreicher Beschlussfassung in Kraft.
§ 1: Geltungsbereich und Maßnahmen
Dieses Gesetz umfasst alle Formen von Server-Sanktionen, insbesondere:
Permanente Jails
Temporäre Jails
Warns (Verwarnungen)
Sonstige restriktive Einschränkungen
§ 2: Antragsrecht und Zuständigkeit

Jedes Mitglied des Servertags ist berechtigt, einen formalen Prüfungsantrag zur Aufhebung, Verkürzung oder Umwandlung einer verhängten Sanktion in das Parlament einzubringen.
§ 3: Beschlussfassung
Über den Antrag wird im Servertag abgestimmt.
Für die Aufhebung oder Milderung einer Sanktion ist eine einfache Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen im Servertag erforderlich.
§ 4: Rechtsfolge und Umsetzung
Erreicht der Beschluss die 50-%-Mehrheit, ist das Moderations- und Administrationsteam verpflichtet, die Sanktion (z. B. die Freilassung aus dem permanenten oder temporären Jail oder das Löschen eines Warns) innerhalb von 24 Stunden umzusetzen.
§ 5: Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach erfolgreicher Beschlussfassung in Kraft.